Kostenübernahme

Für osteopathische Leistungen werden Ihnen ebenso wie für andere Leistungen eines Heilpraktikers Leistungen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GeBüH) in Rechnung gestellt. 
Bitte klären sie gerne schon vorab, ob Ihre Krankenversicherung die Kosten für osteopathische Behandlungen (anteilig) erstattet, und wenn ja unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe.

Viele Krankenversicherungen übernehmen ganz oder teilweise eine gewisse Anzahl von osteopathischen Behandlungen. Bitte erkundigen Sie sich am Besten vor unserem ersten Termin direkt bei Ihrer Versicherung, welche Erstattungsmöglichkeiten es für Sie konkret gibt. Als Mitglied des VfO erfülle ich mit über 1.350 absolvierten Unterrichtsstunden und abgeschlossener Prüfung alle Voraussetzungen für eine Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse.

Leistungen wie Kinesio-Taping, Blutentnahmen, etc. werden gesondert berechnet und sind meist nicht durch Ihre Krankenversicherung erstattungsfähig.
Im Anschluss an Ihre Behandlung erhalten Sie eine Rechnung von mir, die Sie zunächst selbst begleichen und dann bei Ihrer Versicherung zur Erstattung einreichen.